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Inklusion
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind im inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll. mehr
Für Eltern: Gut zu wissen...
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Welche Schritte sind notwendig, wenn Sie Inklusion für Ihr Kind wählen möchten:
1. Schritt: prüfen
Im 1. Schritt wird geprüft, ob Ihr Kind einen „Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“ hat.
a) Dazu wenden Sie sich bitte an die:
- zuständige Schulleitung der allgemeinen Schule
(Schulkinder der allgemeinen Schule) oder
- zuständige Schulleitung des Sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentrum (Schulkinder am SBBZ) oder
- Sonderpädagogische Beratungsstelle (Kindergartenkinder)
Dort bekommen Sie das Antragsformular, das bis zum 1. Dezember beim Staatlichen Schulamt vorliegen muss.
b) Das Staatliche Schulamt beauftragt einen sonderpädagogischen Gutachter, der ihr Kind überprüft (Diagnostik).
Er schreibt ein sonderpädagogisches Gutachten, das er mit Ihnen bespricht und an das Staatliche Schulamt weiterleitet. Auf Wunsch wird Ihnen eine Kopie ausgehändigt.
Das Staatliche Schulamt stellt dann (auf Grundlage des Gutachtens) fest, ob Ihr Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat.
2. Schritt: entscheiden und wählen
Wenn Ihr Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat, können Sie im 2. Schritt wählen, ob Ihr Kind:
- an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder
- an einer allgemeinen Schule (im inklusiven Bildungsangebot) unterrichtet
werden soll.
Entscheiden Sie sich für das inklusive Bildungsangebot, wird in einer längeren Phase am Staatlichen Schulamt (sog. „Bildungswegekonferenz“) geprüft, an welcher allgemeinen Schule Ihr Kind zur Schule gehen kann.
In dieses Vorgehen sind die Schulen, Kommunen, Kosten- und Leistungsträger einbezogen.
Nach Abschluss der Gespräche im Staatlichen Schulamt erhalten Sie in einem Abschlussgespräch einen Lernort- Vorschlag für Ihr Kind.
An dieser Schule können Sie Ihr Kind anmelden.
N.N.
Fachdienst Inklusion:
Katharina Maaß
Anke Prause
Klaus Radetzky
0781 -120301-00
E-Mail